Gründungsurkunde des Klosters Reichenau (Fälschung), © Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, GLA A 3
Gründungsurkunde des Klosters Reichenau (Fälschung), © Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, GLA A 3

Wie herrscht ein Kloster?

Das Kloster Reichenau verfügte über weite Ländereien im heutigen Baden-Württemberg und der heutigen Schweiz – teils reichte der Besitz des Klosters sogar bis an den Comer See in Italien. Gemeinsam mit dem Historiker Prof. Dr. Harald Derschka werfen wir einen Blick darauf, warum Klöster des Mittelalters überhaupt mit Besitzungen dieser Art ausgestattet oder beschenkt werden. Gleichzeitig gilt es zu klären, wie die Herrschaft und Verwaltung dieser Ländereien durchgesetzt wurde: Zogen Abt und Mönche selbst umher, um Abgaben einzutreiben und Recht zu sprechen? Wer übte Gewalt aus, wenn sich eine Person der Herrschaft widersetzte?



Mehr Informationen zur Großen Landesausstellung „Welterbe des Mittelalters – 1300 Jahre Klosterinsel Reichenau“ findet ihr hier .

Mönchsgeflüster