Zur Frage des Mäzens im Prolog des ›Lucidarius‹
Christoffer Theis
Beim ›Lucidarius‹ handelt es sich um ein Prosawerk über zeitgenössisches Wissen, das zur Unterweisung von Laien bestimmt war. Heute sind vom Werk 66 Handschriften und 85 Drucke erhalten sowie Übersetzungen in andere Sprachen überliefert.[1] In der Forschung existiert eine Kontroverse zum ›Lucidarius‹, die sich damit befasst, ob Prolog A oder Prolog B die ältere und damit die ursprünglichere Fassung darstellt. Prolog B ist die kürzere Variante und bietet „nur unspezifische Mitteilungen“,[2] während der etwas längere Prolog A recht genau auf Umstände und Autorenschaft eingeht.
Joachim Bumke ist der Meinung, dass Prolog A die ältere Fassung darstellt und somit Heinrich der Löwe als Mäzen des Werks anzusehen ist.[3] Sein Beitrag stellt eine Antwort auf eine Hypothese von Georg Steer dar, der Prolog B als die ursprünglichere Version sieht, in der Heinrich nicht als Mäzen auftritt; in einem späteren Aufsatz nimmt Steer wiederum Bezug auf Bumke.[4] Der Position von Steer wurde sich, wie z. B. von Walter Buckl, in der Forschungsliteratur mehrfach angeschlossen.[5] Mit Hinblick auf die Frage nach dem Mäzenatentum[6] des ›Lucidarius‹ können die beiden Positionen so zusammengefasst werden, dass Steer für eine nachträgliche Zuschreibung des Werks zu Heinrich dem Löwen plädiert, Bumke die Entstehung aber direkt in die Zeit Heinrichs setzt und ihn als Gönner anspricht. Ein Mäzenatentum kann so verstanden werden, dass eine persönliche Anteilnahme eines Auftraggebers am Werk des Künstlers vorliegt, die gleichsam auch eine Art von „mitschöpferischem Interesse“ beinhaltet.[7] Die Rolle eines fürstlichen Mäzens wird in der Forschung als die eines entscheidenden Akteurs zur Förderung von Literatur unter dem Gesichtspunkt der Repräsentanz der eigenen Herrschaft und Herrschaftsbefähigung gesehen,[8] was die Frage nach dem Auftraggeber des ›Lucidarius‹ umso mehr hervorhebt.
Aufgrund der Menge der Handschriften, die jeweils Prolog A und Prolog B zeigen, wird deutlich, dass beide Typen im Mittelalter ab einem gewissen Zeitpunkt nebeneinander rezipiert wurden (vgl. die Liste bei Schröder 1917, S. 155, 163-166). Dementsprechend wäre die Frage zu stellen, ob es in der Forschung überhaupt sinnvoll ist, einen einzelnen Archetypus zu rekonstruieren.[9] Im Beitrag wird aus diesem Grund nicht auf die Textkritik zu den beiden Prologen eingegangen, da Prolog A und Prolog B eine in sich geschlossene Einleitung darstellen. Die „Lachmannsche Methode“ hat in der Forschung aus diesem Grund durchaus Skepsis erfahren.[10]
Die Argumentationen von Steer und Bumke
Im Folgenden seien die verschiedenen Argumente für und wider eine Ursprünglichkeit von Prolog A, in dem ein Herzog Heinrich als Mäzen genannt wird, oder Prolog B nach den Argumenten von Steer und Bumke resümiert. Um für den Leser einen besseren Überblick zu gewährleisten, werden die spezifischen Passagen aus beiden Prologen mitgeboten. Darüber hinaus werden weiterführende Gedanken zu den Thesen vorgebracht und erläutert, worauf in einem weiteren Teil diese mit einer Forschungsthese von Marlies Hamm verglichen und die Frage nach dem einen „Herzog Heinrich“ gestellt wird.
Die für die Nachvollziehbarkeit der Diskussion wichtigen Passagen von Prolog A und Prolog B können wie folgt einander gegenübergestellt werden:[11]
Prolog A
1 Diz bůch heizet LUCIDARIUS
2 und ist durch reht geheizen sus,
3 wan ez ist ein luhtere
4 swer gerne vremede mere
5 von der schrift vernemen will,
6 der mach hie wunders horen vil […]
10 got hat ime den sin gegeben,
11 dem herzogen der ez schreiben liez: […]
20 dem herzogen Heinriche,
21 der ez in gebot unde bat:
22 ze Bruneswich in der stat
23 wart ez gedihtet und geschreben […]
26 Der herzoge wolde
27 daz man ez hieze da
28 ‘Aurea gemma’
29 dô duhte ez dem meister bezzer sus
30 daz ez hieze ‘Lucidarius’ […]
Prolog B
1 Diz buoch heizet LUCIDARIUS
2 daz wirt geantvristet alsus:
3 daz ist ein lûhtære. […]
15 Swer diz buoch gerne lesen wil,
16 der gewinnet wîstuomes vil, […]
9a Diz buoch ist ouch genant
9b ‘Aurea gemma’ […]
25 dâ der meister und der junger
26 redent wider einander. […]
Man erkennt, dass in Prolog A, Z. 20 ein Herzog Heinrich namentlich genannt wird und er das Werk nach Z. 11 auch in Auftrag gab. Hierbei ist die Nennung der Stadt Braunschweig in Z. 22 wichtig, da über sie eine Verbindung zu Heinrich dem Löwen möglich wird (vgl. hierzu Merzbacher 2013, S. 87). In Prolog B ist allerdings kein Bezug zu einem Heinrich vorhanden. Nach beiden Prologen, Z. 1 heißt das Werk ›Lucidarius‹ und trägt nach Prolog A, Z. 28 und Prolog B, Z. 9b auch den Titel ›Aurea gemma‹. Ebenfalls erscheint in beiden Prologen ein Meister. Nach Prolog A, Z. 29 geht der Titel ›Lucidarius‹ auf diesen Meister zurück, nach Prolog B, Z. 25-26 redet dieser Meister nur in einem Zwiegespräch mit einer anderen Person. Prolog A ist mit 44 Zeilen etwas länger als Prolog B und enthält auch mehr Informationen über die Entstehung des Buchs, wobei beiden die Lehre für Menschen das Anliegen ist, wie es in A, Z. 4-6 und B, Z. 15-16. Ausdruck findet. Anhand der Zusammenstellung wird deutlich, dass Prolog B keine Informationen bietet, wer für den ›Lucidarius‹ verantwortlich ist, worauf die Forschungsdiskussion aufbaut und die Frage nach dem Mäzen Heinrich stellt.
Eines der wichtigsten Argumente von Steer ist, dass Prolog A lediglich in acht Textzeugen enthalten ist, die vorwiegend auf Mittel- und Niederdeutsch überliefert sind und darüber hinaus im Stemma einer eigenständigen Redaktion angehören (vgl. Steer 1990, S. 3, 4-5, 7, 25). Die älteren Handschriften und Drucke überliefern Prolog B (vgl. Steer 1990, S. 4; Steer 1995a, S. 641). Die Überlieferung der Prologe zeigt deutlich, dass A und A/B-Mischprologe erst ab dem Ende des 13. Jahrhunderts überliefert sind, während der ursprüngliche Textbestand von B 6 im Dunkeln bleibt (vgl. Ulmschneider 2009, S. 154). Gegen dieses Argument von Steer wandte Bumke ein, dass die Verteilung der Handschriften im 13. und 14. Jahrhundert eine solche Aussage nicht zulassen würde, da es sich bei den frühesten Zeugnissen einerseits um Fragmente handelt, Fragment B 6 aber Prolog A enthält (vgl. Bumke 1995a, S. 605). Erst in Handschriften aus dem 14. Jahrhundert wird Prolog B die vorherrschende Variante (vgl. Bumke 1995a, S. 606). Gegen die Aufstellung des Stemmas wandte Bumke ein, dass Steer und Gottschall am Anfang von einem „kontaminierten Text“ ausgegangen wären. [12] Eigentlich führt Bumke die gesamte Diskussion um die Ursprünglichkeit der beiden Prologe durch seine Aussagen ad absurdum,
so führt ein Vergleich der beiden Lucidarius-Prologe nur zu der Feststellung, dass beide Fassungen von Anfang an nebeneinander bestehen (und) daß der Lucidarius ursprünglich aus drei Büchern bestand und daß die Fassung B den ursprünglichen Textbestand besser bewahrt hat als die Fassung A.[13]
Hiermit wäre dann aber auch die Erstellung von zwei Stemmata vonnöten, die jeweils einen der Prologe behandeln, da beide Versionen zeitlich nebeneinander bestanden, womit Bumke folgerichtig im Zirkelschluss argumentiert. Auch widerspricht sich Bumke selbst, wenn er zum einen mit dem Alter der Handschriften argumentiert, zum anderen aber darauf hinweist, dass beide Prologe gleichzeitig in den frühesten Quellen erscheinen – womit die Frage nach einer „Ursprünglichkeit“ von vorneherein aufgrund der Beleglage nicht zu beantworten wäre.[14] Zu einer weiteren Aussage von Bumke führt Steer an, dass zwar „angeblich alle A-Handschriften einen verderbten Text“ aufweisen, Bumke „aber trotzdem zu wissen glaubt, was im ursprünglichen A-Text nicht stand“ (Steer 1995a, S. 649). Die Rekonstruktion eines angeblich vorhandenen Textes aus verderbten Quellen ist aber wissenschaftlich nicht haltbar.
Für die Ursprünglichkeit von Prolog B würde nach Steer dessen Reimschema sprechen, das zeitlich vor A anzusiedeln sei (vgl. Steer 1990, S. 24; Steer 1995a, S. 660-661). Hiergegen wandte sich Bumke, wobei er aber nicht seine eigene Forschung wiedergibt, sondern auf Mitteilungen von Thomas Klein zurückgreift (vgl. Bumke 1995a, S. 625-630). Gegen die Bestimmung eines ursprünglichen Dialekts, wie sie von Klein geboten wurde, wandte Steer gewichtige Argumente ein (vgl. Steer 1995a, S. 661-662). Seiner Meinung nach handelt es sich bei Fassung A um eine „späte und schlechte mitteldeutsche Redaktion“, die erst im 13. Jahrhundert abgefasst worden sei (Steer 1990, S. 4; vgl. Steer 1995b, S. 364). Die unterschiedliche Länge und den von B differenten Inhalt erklärt Steer damit, dass der A-Prolog „nur verständlich als Umdichtung und als inhaltliche Erweiterung wie auch als Kürzung des B-Textes“ sei (Steer 1990, S. 5). Ein weiteres wichtiges Argument für die Ursprünglichkeit von B wurde im Zusammenhang zwischen der Dreiteilung des ›Lucidarius‹ an sich und einer darin verborgenen Anleihe an die Trinität gesehen,[15] was Bumke auch in seiner Gegendarstellung zugibt (vgl. Bumke 1995a, S. 613).
In beiden Prologen erscheinen zwei Titel: So wird das Werk primär als ›Lucidarius‹ in Prolog A und B, Z. 1 sowie in manchen Handschriften auch als ›Elucidarius‹ in Prolog A, Z. 1 bezeichnet (vgl. hierzu Merzbacher 2013, S. 91), es erscheint in beiden Prologen zusätzlich ›Aurea gemma‹ als Titelzusatz (A, Z. 28; B, Z. 9) (vgl. die Textüberlieferung in Gottschall / Steer 1994, S. 106*). Aufgrund der Formulierung in Prolog A müsste man davon ausgehen, dass der genannte Herzog Heinrich wie auch der „Meister“ ›Aurea gemma‹ als untauglichen Titel erkannten; demzufolge hätte sich der Schreiber von Prolog B direkt gegen beide gestellt, da er hiervon nichts mitteilte,[16] was unglaubwürdig erscheint. Wenn aber der Schreiber von A Prolog B bereits vorliegen hatte, so kann mit Steer die Erweiterung in Prolog A als Erklärung für den Doppeltitel herangezogen werden (vgl. Steer 1990, S. 10). Hierin sieht Bumke aber lediglich „keinen gravierenden Gegensatz“, da beide Fassungen sich nicht widersprechen, sondern „nur unterschiedliche Akzente“ setzen würden (Bumke 1995a, S. 611). Sollte man wirklich annehmen, dass sich der Autor in der Titelwahl gegen einen Mäzen Heinrich durchgesetzt hätte, unter dessen Ägide das Werk geschaffen wurde?[17] Auch erscheint es merkwürdig, dass der Schreiber des Prologs A den „religiösen Gehalt“, auf den auch Bumke hinweist (vgl. Bumke 1995a, S. 613), gestrichen und durch die Zielsetzung einer Naturkunde ersetzt hätte, die aber im Text des ›Lucidarius‹, Prolog A nicht hervortritt (vgl. die Textüberlieferung in Gottschall / Steer 1994, S. 106*-107*).
Auch ist nach Steer der Titel „Meister“ in Prolog A, Z. 24 an sich ein Problem, da diese Bezeichnung in anderen, Heinrich dem Löwen nahestehenden Werken kaum erscheint und eine Benennung wie scholasticus sinnvoller wäre, womit auch das chronologische Problem eines „Meisterdichters“ im zwölften Jahrhundert kreiert wird (vgl. Steer 1990, S. 14-18). Hierauf kann Bumke nur antworten, dass ihm dieses Argument als „weniger gewichtig“ erscheint (Bumke 1995a, S. 614) – eine Aussage, die anders formuliert lediglich verklausuliert, dass Bumke nicht in der Lage ist, das Argument zu entkräften. Mit der Zuschreibung an Herzog Heinrich den Löwen in Prolog A scheint es so,[18] dass Heinrich somit „in seinen letzten Lebensjahren bewußt“ von der Tradition abrückte, „indem er kein Vers-, sondern ein Prosawerk verlangte“.[19] Steer weist folgend zu Recht darauf hin, dass keine Gründe vorliegen würden, warum nicht Heinrich der Löwe das erste Werk in Prosa zugeschrieben werden soll.[20] Ein weiteres Argument ist, dass sich Prolog B direkt durch andere Werke, auf die zurückgegriffen wurde, erklären lässt, die Hinzufügungen von A dahingegen nicht.[21]
Auch die Beweisführung von Bumke, dass um 1250 ein Fälscher nicht „noch so gut“ über Bedingungen, unter denen volkssprachige Literatur in der Zeit Heinrichs des Löwen entstand, Bescheid hätte wissen können (vgl. Bumke 1995a, S. 623-624), erscheint nicht stichhaltig. Hiergegen ist einzuwenden, dass man das Jahr 1250 als Entstehungszeit nicht mit Gewissheit ansetzen kann und das Werk somit durchaus auch ein oder mehrere Jahrzehnte früher entstanden sein könnte. In diesem Fall wären noch Augen- wie Zeitzeugen zu erwarten, was ebenso für das Jahr 1250 gilt. Unter ihnen könnte vielleicht auch der Schreiber selbst gewesen sein.
Insgesamt betrachtet bringt Bumke zwar Argumente vor, diskreditiert diese aber zu häufig durch die Argumentationslinie, dass die Begründungen von Steer „weniger gewichtig“ seien (so z. B. Bumke 1995a, S. 614-615). Hier hätte eine direkte Widerlegung Steers seinen eigenen Aussagen jeweils mehr Gewicht verliehen. Auch die oben zitierten Aussagen von Bumke zeigen, dass seine Argumentationsbasis in Teilen auf tönernen Füßen steht. Ebenfalls fällt negativ ins Gewicht, das Bumke keine eigene Untersuchung des Stemmas bietet, sondern diese nur fordert (hierauf weist bereits Steer 1995a, S. 658-659 hin). Der Argumentation von Steer ist hingegen, wie oben gezeigt, zuzustimmen. Somit wäre Prolog B mit Steer die ursprünglichere Version, in der von Herzog Heinrich (dem Löwen) als Mäzen noch keine Rede ist. Bumke aber bietet, wie gezeigt, kaum stichhaltige Gegenargumente für eine Datierung unter ebendiesem Heinrich.
Resümee
Die Frage ist, ob mit dem im Prolog A, Z. 20 (vgl. Z. 26) genannten Herzog Heinrich wirklich Heinrich der Löwe gemeint ist (vgl. die Textüberlieferung in Gottschall / Steer 1994, S. 106*-107*), wie es z. B. Edward Schröder vertrat (vgl. Schröder 1917, S. 153-172). In der Literatur wird oftmals Heinrich der Löwe als Mäzen angeführt, diese Annahme allerdings nicht mit einem Fragezeichen versehen (so z. B. Schmitt 1972, S. 5). So wies Marlies Hamm berechtigterweise darauf hin, dass dessen Mäzenatentum seit Schröder nicht mehr in Frage gestellt wurde, obwohl durchaus Gegenstimmen existieren.[22] Hierzu trug Hamm einige Punkte zusammen, die an dieser Stelle zusammengefasst wiedergegeben werden sollen.
- Die überlieferungsgeschichtlichen Untersuchungen machen es wahrscheinlich, dass der ›Lucidarius‹ im letzten Drittel des zwölften Jahrhunderts im alemannischen und nicht im mitteldeutschen Sprachraum entstanden ist;
- ein Vergleich von Prolog A zu den ›Annales Stederburgenses‹ macht eine sekundäre literarische Stilisierung wie Zuschreibung zu Heinrich glaubwürdig (vgl. Pertz 1859, S. 197-231);
- das Fehlen jedweder Repräsentationshinweise lässt das Mäzenatentum Heinrichs des Löwen aber unglaubwürdig erscheinen.[23]
Bringt man die Argumente von Hamm mit denen von Steer zusammen, wird deutlich, dass eine Entstehung des ›Lucidarius‹ erst nach der Zeit Heinrichs des Löwen, und somit nach dem Jahr 1195, wahrscheinlich ist. Hamm brachte einen Sohn Heinrichs des Löwen als Auftraggeber des ›Lucidarius‹ ins Gespräch. Als Möglichkeiten nannte sie Pfalzgraf Heinrich bei Rhein (1173/1174-1227), Wilhelm von Lüneburg (1184-1213) und Otto IV. (1175/1182-1218), wovon aufgrund seiner Stellung Pfalzgraf Heinrich bei Rhein der wahrscheinlichste Kandidat sei (vgl. Hamm 2002, S. 295-298, 300-301). Durch ihre stichhaltigen Argumente, die sich mit den oben genannten Begründungen von Steer in Einklang bringen lassen, wäre der ›Lucidarius‹ nicht Heinrich dem Löwen, sondern einem seiner Söhne zuzuschreiben.
Gegen eine Datierung des A-Prologs in die Mitte oder gar erst in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts wandte sich auch Dieter Kartschoke mit guten Argumenten (zitiert bei Ulmschneider 2009, S. 144). Demnach sei der ›Lucidarius‹ am Hof der Welfen bzw. in dessen Umkreis entstanden, und aus dem von Dagmar Gottschall leicht nebulös betitelten „Redaktor“ wird eine Person dieses Hofes (Gottschall 1992, Sp. 2161), die Pfalzgraf Heinrich bei Rhein offensichtlich nahestand. Erst später wurde dann in Prolog A ein Herzog Heinrich eingeführt, der als Mäzen in Erscheinung tritt. Dementsprechend ist der These von Georg Steer, dass es sich bei Prolog B um den ursprünglicheren Text handelt,[24] der Vorzug zu geben, was wiederum bedeutet, dass der Herzog Heinrich (Prolog A, Z. 20) erst später hinzutrat.
Zu dieser Zuschreibung des ›Lucidarius‹ zu einem Herzog Heinrich, wie er in Prolog A, Z. 20 (vgl. Z. 26) benannt wird, ist wichtig, dass auch bereits im Mittelalter eine Art von Vertrauen darin bestand, dass der Autor einer „Quelle“ die Wahrheit sagt (vgl. Schmale 1985, S. 70). Wenn aber der ›Lucidarius‹ im Umfeld des Hofes der Welfen entstanden ist, kann dies damit in Verbindung gesetzt werden, dass der Hof einen Ort der Ausgestaltung und der Repräsentation der Herrschaft darstellte.[25] Es wäre somit möglich, dass man ein Werk über zeitgenössisches Wissen, das zur Unterweisung von Laien bestimmt war, wie es der ›Lucidarius‹ unzweifelhaft ist, eben auch einem Ahnen zuschreiben konnte. Dass hier ausgerechnet Heinrich der Löwe in den Fokus rückte, ist mit dessen Position bzw. dessen Auffassung als einem innovativen und damit herausstechenden Herrscher zu begründen, wie sie auch heute in der Forschung noch vorliegt.[26]
Hinzu kann darauf verwiesen werden, dass auch bereits im Mittelalter Heinrich der Löwe eine häufige Identifikationsfigur darstellte (vgl. z. B. Scior 2002, S. 180, 192). Es läge somit bei der Angabe eines Mäzens im ›Lucidarius‹ namens Heinrich die Situation vor, dass dieses Werk ursprünglich am Hofe der Welfen durch einen Sohn Heinrichs des Löwen entstanden ist, wobei hier Pfalzgraf Heinrich bei Rhein mit Marlies Hamm den wahrscheinlichsten Kandidaten darstellt. Erst später entstand dann eine spezifische Zuschreibung in Prolog A, der einen Herzog Heinrich nennt, wobei durch denselben Namen Heinrich aber durchaus auch das Andenken an seinen Sohn Heinrich mit bewahrt werden konnte.
Hierbei könnte eine Rolle spielen, dass in Prolog A, Z. 20 eben nur (ein) Herzog Heinrich genannt wird (vgl. die Textüberlieferung in Gottschall / Steer 1994, S. 106*-107*), ohne dass eine genauere Zuweisung z. B. durch einen Beinamen erfolgte.[27] Man sollte nicht so weit gehen, die Zuschreibung als „Fälschung“ oder dergleichen zu titulieren.[28] So wie bestimmte Dinge z. B. in historiographischen Werken keine Erwähnung finden konnten, obwohl sie dem Schreiber durchaus bekannt waren, ist auch eine weitere Zuschreibung möglich (vgl. hierzu Schmale 1985, S. 63-64). Wie es vergleichbar Franz-Josef Schmale für Geschichtsschreibung im Mittelalter definiert hat, kann auch die Zuschreibung zu einem bedeutenden Ahnen beim ›Lucidarius‹ in Funktion einer Vergegenwärtigung der Vergangenheit unter dem Aspekt ihrer Bedeutung für die Gegenwart auch die Fixierung einer „neuen“ Gegenwart unter dem Aspekt der Bedeutung für die Zukunft eine wichtige Rolle gespielt haben (vgl. Schmale 1985, S. 55). Dementsprechend können „wichtige“ Personen aus der Vergangenheit auch für die Gegenwart herangezogen werden, wenn eine spezifische Bedeutung für die Gegenwart oder die Zukunft durch den Autoren oder einen Auftraggeber erreicht werden sollte. Somit ist der Rückbezug auf den „einen Herzog Heinrich“ mit dem Status von Heinrich dem Löwen als Identifikationsobjekt zu erklären, wobei aber durch den Namen durchaus auch an seinen Sohn Heinrich bei Rhein gedacht und damit erinnert werden konnte.
Literaturverweise
[1] Vgl. Schmitt 1972, S. 5; Steer 1985, Sp. 939-940. Eine Liste mit Textzeugen des ›Lucidarius‹ liegt online verfügbar unter https://handschriftencensus.de/werke/233 (Letzter Zugriff: 29. Dezember 2021) vor.
[2] Steer 1990, S. 1; generell zur Überlieferung der Prologe Ulmschneider 2009, S. 145-154.
[3] Bumke 1995. Die Meinung, dass A älter als B sei, vertrat bereits Schröder 1917, S. 153-172.
[4] Steer 1990, S. 1-25; Steer 1995a, S. 634-665; Gottschall / Steer 1994, S. 3-5.
[5] Buckl 1992, S. 153-172, hier speziell S. 154; vgl. Bumke 1995a, S. 604-608; Hamm 2002, S. 291-292 und Ulmschneider 2009, S. 142-143 für weitere Positionen.
[6] Generell zum Begriff „Mäzen“ im Mittelalter vgl. Bumke 1995b; Bumke 1994, S. 636-676; Hirschfeld 1968; Sauerländer 2009, S. 50-66. Zur Unterscheidung zwischen „Gönner“ und „Mäzen“ vgl. Bihrer 2017, S. 34-35. Ebenfalls kann der Ausdruck von „Bildung“ als Grundlage eines Mäzenatentums mit einbezogen werden, vgl. Kruppa 2006, S. 156, 175-176.
[7] Vgl. Hirschfeld 1968, S. 2-3; Westermann-Angerhausen 2003, S. 3; ebd. S. 26 kommt zu dem Schluss, dass Heinrich der Löwe „ein Mäzen gewesen (ist), ein Mäzen, der in diesem Kunstkreis groß und nahezu königlich gedacht hat“. Generell ist zu sagen, dass das Mäzenatentum der Repräsentation diente, unabhängig davon, was repräsentiert werden soll, vgl. Bihrer 2017, S. 45. Vgl. zur Frage des Mäzenatentums Heinrichs auch Ehlers 1998, S. 71-74.
[8] Vgl. Reuvekamp-Felber 2017, S. 10; vgl. auch Wolf 2017, S. 62-63.
[9] Vgl. nur die Position von Müller 2010, S. 12: „Solche Eingriffe […] sind innerhalb des mittelalterlichen Literaturbetriebs auch bei poetischen Texten häufig und legitim und dürfen deshalb nicht an einer ursprünglichen, vom Autor verantworteten Gestalt gemessen und im Blick auf eine solche Gestalt rückgängig gemacht werden“.
[10] Vgl. Tomasek 2000, S. 18; Brackert 1963, S. 53-54, Anm. 3; Sahle 2013, S. 35-36; Völker 1971, S. 47.
[11] Vgl. Gottschall / Steer 1994, S. 106*-107*; Schröder 1917, S. 156-157 und S. 167-169.
[12] Vgl. Bumke 1995a, S. 609. So wandte er sich ebd. S. 610 auch gegen das Urteil von Edward Schröder, dass der Autor ein „Stümper“ gewesen sei.
[13] Bumke 1995a, S. 614, 629. Dass die Textgeschichte noch etwas schwieriger ist, zeigt sich nach Steer 1995a, S. 639 darin, dass neben A und B auch noch x und y als Textformen vorhanden sind, wozu auch noch Rezensionen I und II von Heidlauf treten.
[14] Zu Problematiken der Textkritik sei hier nur auf Beispiele aus anderen Fächern verwiesen; vgl. die bei Backes 2011, S. 451-480, und Theis 2015, S. 230, 232-233 gesammelte Literatur.
[15] Vgl. Steer 1990, S. 6; 1995a, S. 642. Eingeteilt nach Gott und Schöpfung (Bd. 1), Christenheit (Bd. 2) und dem Schicksal der Seelen nach dem Tod und nach dem Jüngsten Gericht (Bd. 3), vgl. Gottschall 1992, Sp. 2160.
[16] Vgl. Steer 1990, S. 6, 12; vgl. auch Hamm 2002, S. 293-294.
[17] Als Autoren nennt Schmitt 1972, S. 5 „mehrere seiner (sc. Heinrichs des Löwen) Kapläne“.
[18] Die Absicht von A, einen „hohen Grad an Legitimation und eine besondere Empfehlung“ schaffen zu wollen, wie es Steer 1990, S. 11 formuliert, weist m. E. nicht auf eine sekundäre Umarbeitung hin, denn der Schreiber strich dazu die besondere Erläuterung in Prolog B, Z. 15-16 mit „Suuer diz bȯch gerne lesen wil, der gewinnet wistůmes uil“, womit der Schreiber das besondere Ziel der „‚Weisheit“ wegfallen lässt, Text nach Gottschall / Steer 1994, S. 107*. Auch dürfte Legitimation als ein wichtiger Faktor für jedes Werk gelten.
[19] Zitiert nach Steer 1990, S. 18-19, der hier Karl Bertau zitiert. Vgl. auch Hamm 2002, S. 291.
[20] Steer 1995a, S. 634-635; hiergegen Hamm 2002, S. 294-295.
[21] Steer 1995a, S. 647. Der Dichter von Prolog A scheint nach Steer neben Prolog B auf andere literarische Quellen wie der Vorrede des Sachsenspiegels, der Tugendlehre von Wernher von Elmendorf, der ›Eneide‹ Heinrichs von Veldecke und auch des ›Nibelungenliedes‹ zurückgegriffen zu haben, um seinen Prolog zu generieren, vgl. Steer 1990, S. 20-24; für weitere Quellen vgl. Gottschall 1992, Sp. 2160. Diesem Argument stimmt Bumke 1995a, S. 615 zu.
[22] Vgl. Hamm 2002, S. 292, die z. B. die Theorie von H.-J. Ziegler anspricht, dass ein Ururenkel Heinrichs des Löwen den Rückbezug angeregt haben könnte.
[23] Vgl. Hamm 2002, S. 292-293; zum alemannischen Sprachraum auch Gottschall 1992, Sp. 2160.
[24] Steer 1990, S. 1-25; Steer 1995a, S. 634-665 sowie Buckl 1992, S. 153-172; Hamm 2002, S. 290-307.
[25] Vgl. Schneidmüller 2009, S. 51; zur besonderen Rolle des Hofes bei Heinrich auch Westermann-Angerhausen 2003, S. 6-7.
[26] Vgl. z. B. Erkens 2003, S. 428-430; Jordan 1979, S. 252, 258; Schneidmüller 2009, S. 51, 55-56, 64-65. In diesem Kontext wäre durchaus darauf hinzuweisen, dass Heinrich der Löwe offenbar auch willentlich für ihn „negative“ Aspekte seiner Vergangenheit aus am welfischen Hofe entstandenen Werken (wie z. B. der ›Historia Welforum‹, vgl. Becher 1998, S. 151-172; Goetz 2008, S. 287) streichen ließ, vgl. hierzu Theis 2019, S. 242-243.
[27] So wird z. B. im Jahr 1188 Richard I. (Löwenherz) als hic leo noster bezeichnet, vgl. Giraldus Cambrensis, Topographia Hibernica III, 50, in: Dimock 1867, S. 196. Hierzu Broughton 1966, S. 116-117.
[28] Zu Fälschungen vgl. z. B. Schmale 1988, S. 121-132; zu einer möglichen Definition für „Fälschung“ im Mittelalter vgl. Goetz 2008, S. 287.
Literaturverzeichnis
Primärliteratur
Dimock 1867: Giraldus Cambrensis, Opera, hrsg. von James F. Dimock, London 1867 (= Rerum Britannicarum Medii Aevi Scriptores, or: Chronicles and Memorials of Great Britain and Ireland during the Middle Ages 5).
Pertz 1859: Annales Stederburgenses, auctore Gerhardo praepositio, hrsg. von Georg H. Pertz, Hannover 1859 (= MGH SS, 16).
Gottschall / STeer 1994: Der deutsche „Lucidarius“, Bd. 1: Kritischer Text nach den Handschriften, hrsg. von Dagmar Gottschall / Georg Steer, Tübingen 1994 (= Texte und Textgeschichte 35).
Sekundärliteratur
Backes 2011: Burkhard Backes, Zur Anwendung der Textkritik in der Ägyptologie. Ziele, Grenzen und Akzeptanz, in: Alexandra Verbovsek / Burkhard Backes / Catherine Jones (Hrsg.), Methodik und Didaktik in der Ägyptologie. Herausforderungen eines kulturwissenschaftlichen Paradigmenwechsels in den Altertumswissenschaften, München 2011 (= Ägyptologie und Kulturwissenschaft 4), S. 451-480.
Becher 1998: Matthias Becher, Welf VI., Heinrich der Löwe und der Verfasser der Historia Welforum, in: Karl-Ludwig Ay / Lorenz Maier / Joachim Jahn (Hrsg.), Die Welfen. Landesgeschichtliche Aspekte ihrer Herrschaft, Konstanz 1998, S. 151-172.
Bihrer 2017: Andreas Bihrer, Mäzene und Mäzenatentum im Mittelalter. Perspektiven für die Geschichtswissenschaft, in: Bernd Bastert / Andreas Bihrer / Timo Reuvekamp-Felber (Hrsg.), Mäzenaten im Mittelalter aus europäischer Perspektive. Von historischen Akteuren zu literarischen Textkonzepten, Göttingen 2017 (= Encomia Deutsch 4), S. 25-51.
Brackert 1963: Helmut Brackert, Beiträge zur Handschriftenkritik des Nibelungenliedes, Berlin 1963.
Broughton 1966: Bradford B. Broughton, The Legends of King Richard I, Coeur de Lion. A Study of Sources and Variations to the Year 1600, Den Hague 1966.
Buckl 1992: Walter Buckl, Überlieferungsgeschichte – Rezeptionsgeschichte – Literaturgeschichte. Das Beispiel des Lucidarius, in: Rolf Bräuer / Otfried Ehrismann (Hrsg.), Mediävistische Literaturgeschichtsschreibung. Gustav Ehrismann zum Gedächtnis, Göppingen 1992 (= Göppinger Arbeiten zur Germanistik 572), S. 153-172.
Bumke 1994: Joachim Bumke, Höfische Kultur. Literatur und Gesellschaft im hohen Mittelalter, München 71994.
Bumke 1995a: Joachim Bumke, Heinrich der Löwe und der Lucidarius-Prolog, in: Deutsche Vierteljahresschrift für Literaturwissenschaft und Geistesgeschichte 69 (1995), S. 603-633.
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