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versprechen ≠ versprechen

Das Sprichwort „Versprochen ist versprochen!“ gilt zwar heute, nicht aber für das mhd. „versprechen“. Im Mittelhochdeutschen hatte „versprechen“ nämlich noch andere Bedeutungen als im Gegenwartsdeutschen.



Eine dieser Bedeutungen ist „zusichern; bürgen; sprechend vertreten, verteidigen“:



  • Wenn man jemanden bspw. „vür schaden versprichet“, dann nimmt man ihn gegen Schaden in Schutz.
  • Und wenn man „in aller wandel muoz versprechen“, dann muss man ihn vor jedem Makel bzw. Fehler verteidigen.



Gemeinerweise kann „versprechen“ aber auch so ziemlich das Gegenteil meinen, nämlich „übel sprechen von; widersprechen, verleugnen; zurückweisen“:



  • Wenn wir nämlich lesen, dass „ich hân mînen bruoder versprochen vor allen den herren zu sîner schande“, dann „habe ich meinen Bruder beschimpft, zu seiner Schande vor allen Herren“.
  • Und wenn im Zusammenhang mit der Minne „diu süeze mînen dienest versprach“, dann hat „die Liebliche meinen (Minne-)Dienst zurückgewiesen“.



Die Bedeutung ‚zusichern, geloben‘ nimmt „versprechen“ zwar teilweise schon im Laufe des Mhd. an, wirklich entwickelt ist sie aber erst ab dem 15. / 16. Jh. Und auch heute besitzt „versprechen“ ja noch eine andere Bedeutung, nämlich im Sinne von „versehentlich falsch sprechen“.



Der Beitrag erschien das erste Mal auf dem Instagram-Kanal von Hartmanns Aue.