miete ≠ Miete
Hartmanns Aue
Im Mittelhochdeutschen zahlte man „miete“ nicht, wenn man eine Wohnung haben wollte, sondern entlohnte andere damit für ihren Dienst. Dementsprechend lässt es sich v. a. mit „Lohn, Belohnung“ übersetzen.
- Im Gegenzug dafür, dass Siegfried den Nibelungenschatz mit Schilbung und Nibelung teilt, erhält er bspw. sein Schwert Balmung: „Dô gâben si im ze miete daz Nibelunges swert“ („Da schenkten sie ihm das Schwert Nibelungs als Lohn“).
- Blöd hingegen ist es, wenn man kein berühmter Drachentöter ist, und für seine Leistung dann nur „kranke miete“ („geringe/schlechte Bezahlung“) erhält.
Das mhd. Wort „miete“ kann aber auch – entweder alleine oder in Kombination mit einem negativ konnotierten Attribut wie „valsch“ („unecht; unehrenhaft“) – „Lösegeld“ oder „Bestechung“ bedeuten.
- So z. B. sollte man am besten „gerichtes âne miete phlegen“, d.h. „Gericht ohne Bestechung(sgelder) halten“.
Im Gegenwartsdeutschen ist die „Miete“ zwar irgendwie immer noch ein Lohn, allerdings ein sehr spezieller Lohn im Sinne eines „Entgelts für die zeitweilige Überlassung einer Wohnung oder eines Gegenstandes“.
Nachzulesen wie immer in den gängigen Wörterbüchern Lexer, BMZ und DWDS.
Der Beitrag erschien das erste Mal auf dem Instagram-Kanal von Hartmanns Aue.