Der Sachsenspiegel: mit Heiner Lück
Wer wir sind und warum das nicht klappte
Wenn einem im Mittelalter Unrecht geschehen war, dann konnte man nirgendwo nachschauen, wie der Täter bestraft werden könnte und ob man Anspruch auf Schadensersatz hat. Denn Gesetzbücher gab es damals nicht. Die gesamte Vorstellung von Recht und Ordnung war mündlich überliefert. Was zu einer Hochzeit dazu gehört, wie ein Diebstahl bestraft wird, wer den König wählt, oder was passiert, wenn jemand im Badehaus die Klamotten verwechselt. Für all diese Fälle gab es zwar Regeln, die waren aber nirgendwo gesammelt aufgeschrieben.
Bis Graf Hoyer von Falkenstein um das Jahr 1220 herum Eike von Repgow bat, alle Regeln aus dem Recht der Sachsen aufzuschreiben. Und zwar nicht auf Latein, sondern auf Deutsch: auf „Mittelniederdeutsch“, um genau zu sein. Diese Sammlung schrieb Eike von Repgow zum Teil aus dem Kopf auf, weil es sich um mündlich überlieferte Rechtssätze handelte. Andere Teile hat er aus unterschiedlichen Handschriften in Kloster- und Dombibliotheken zusammengestellt. Der Sachsenspiegel ist eine der ältesten Regelsammlungen Deutschlands. Strafrecht, Öffentliches Recht, Vertragsrecht, Prozessrecht … alles, was Eike wusste und finden konnte.
Der Sachsenspiegel ist nicht nur eines der ältesten deutschen Rechtsbücher, er gibt auch einen Blick frei auf die Lebensverhältnisse vor 800 Jahren in unserem Land. Darüber spreche ich mit dem Juristen und Rechtshistoriker Prof. Dr. Heiner Lück von der Universität Halle.
Der Podcast erschien das erste Mal auf der Webseite von Wer wir sind und warum das nicht klappte.