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Herrschaft vom Pferderücken – Reisekönigtum zur Zeit Heinrichs IV.

Die Hauptstadt und das Land gehören für moderne Menschen untrennbar zusammen. Eines geht ohne das andere nicht. Bereits in der Grundschule lernen wir die entsprechenden Begriffspaare auswendig. In Hauptstädten wird Politik gemacht, sie sind die Schaltzentrale ihres Landes und der Ort, an dem das Parlament, viele wichtige Ministerien sowie ausländische Konsulate und Botschaften zu finden sind; meistens in einem eigenen Regierungsviertel. Für uns ist die Hauptstadt heute selbstverständlich ein Synonym für das Zentrum der Macht und für diejenigen, die politische Entscheidungen treffen. Demnach „entscheidet Berlin“, man fragt, „was Washington eigentlich denkt“, „welche Zusicherungen Moskau gemacht hat“ und was „Peking dazu sagt“.



Das virtuelle Wintersemester 2020/21 kreativ nutzen und selbst digitale Inhalte erstellen, dachten sich Studierende der Universität Osnabrück. Im Rahmen der Lehrveranstaltung ›Heinrich IV. – Herrschaft, Wirtschaft und Gesellschaft im Reich der Salier‹ beschäftigten sie sich zusammen mit ihrem Dozenten PD Dr. Sebastian Steinbach und den Betreibern von Mittelalter Digital mit der Frage, wie die Welt des berühmten Canossa-Kaisers wohl ausgesehen haben mag und wie sie uns in den Spielsequenzen moderner Fernsehdokumentationen präsentiert wird. Entstanden sind Beiträge zu Musik, Sprache und Schrift sowie dem Reisekönigtum der Salierzeit (1024-1125), die nun online präsentiert werden und den Grundstock für ein offenes Themenheft zur Welt des 11. Jahrhunderts bilden. Eine Fortsetzung ist also mehr als erwünscht … viel Spaß beim Lesen und Sammeln weiterer Ideen für Artikel zum Thema!



Zum Autor: Torben Tschiedel studiert im Master Geschichte an der Universität Osnabrück. Zuvor hat er dort einen Bachelor in den Fächern Geschichte und Politikwissenschaften abgeschlossen. Seine Studienschwerpunkte und Interessen liegen in der Geschichte des Alten Reiches, dem Westfälischen Frieden sowie der Friedensforschung und Diplomatiegeschichte.



Einleitung

Die Vorstellung, nach der ein jedes Land ein Zentrum hat, von dem geherrscht wird, ist auch in dem gängigen Bild vom Mittelalter wiederzufinden, in dem der König mit Krone und Szepter auf seinem Thron in seinem Schloss sitzt. Wie so oft zeigt der Blick in die Vergangenheit, dass die Realität überraschend anders aussah und sich mitunter beharrlich weigert, mit modernen Konzepten erfasst zu werden. Denn statt mehr oder weniger bequem in einem prunkvollen Schloss zu leben, verbrachte ein König im Mittelalter viel Zeit im Sattel auf der Reise durch das Reich, über das er herrschte. Die Geschichtswissenschaft spricht daher vom Reisekönigtum und dem Reisekönig (vgl. Peyer 1964, Stieldorf 2009).



Heute basieren Staaten auf Verfassungen, bürokratischen Verfahren, allgemeinen Gesetzen und verschiedenen Institutionen, die mit Fachpersonal besetzt werden. Das mittelalterliche römisch-deutsche Reich funktionierte anders. Es war eine komplexe und vielfältige Hierarchie aus Beziehungen zwischen adeligen Fürsten. Gesetze und Regeln des politischen und gesellschaftlichen Miteinanders waren kaum niedergeschrieben. Wie man miteinander interagierte, basierte auf Traditionen und musste immer wieder in Form von Ritualen erneuert werden (vgl. Althoff 1997).



Das Reich war zu groß, um von einem Ort aus regiert zu werden. Daher musste der König reisen, um die Herrschaft vor Ort auszuüben (vgl. Ehlers / Grewe 2020b, S. 7). Dabei hatte der Herrscher ganz bestimmte Aufgaben und Pflichten, deren Erfüllung von ihm erwartet wurde. Am wichtigsten war die Friedenswahrung im Reich. Dazu gehörte die Rechtsprechung in Streitfällen. Außerdem sollte der König als Vermittler und Mediator zwischen den Interessen seiner verschiedenen Herrscherklientelen auftreten. Bei einer Bedrohung des Friedens durch einen Feind im Inneren oder von außen war der König oberster Feldherr. Zu den Herrschaftsaufgaben gehörte auch die freigiebige Beschenkung – meistens durch Vergabe von Land oder Rechten – an Fürsten, Bischöfe und Klöster des Reiches. Die geistlichen und weltlichen Fürsten schuldeten dem König Treue. Sie waren aber keine bloßen Befehlsempfänger, sondern erwarteten vom König in politische Entscheidungen eingebunden zu werden. Dieses Miteinander wurde vom reisenden König durch seine Anwesenheit vor Ort und sein persönliches Verhältnis zu den Fürsten und Bischöfen des Reiches symbolisiert (vgl. Schütte 2015, S. 74).



Die Herrschaftspraxis des Reisekönigtums im römisch-deutschen Reich soll in diesem Artikel am Beispiel eines der bekanntesten und vielleicht auch berüchtigtsten Könige des Mittelalters veranschaulicht werden: König (und später Kaiser) Heinrich IV. (1050-1106). Seine Auseinandersetzungen mit dem Papst im sogenannten Investiturstreit und der berühmte Gang nach Canossa waren und sind Teil des Geschichtsunterrichts und der großen Dokumentationsreihe ›Die Deutschen‹ (Deutschland 2008; Idee: Guido Knopp / Peter Arens), in der Heinrich IV. eine Folge gewidmet wurde.



Um die Frage zu beantworten, wie Heinrich IV. vor knapp 1000 Jahren sein Reich als Reisekönig vom Pferderücken aus beherrschte, sehen wir uns als erstes die vorhandenen Quellen an: Welche Quellen stehen überhaupt zur Verfügung und was können sie über das Reiskönigtum in Bezug auf Heinrich IV. aussagen? Welche Probleme ergeben sich aus der Quellenlage und wie ist mit ihnen umzugehen? Als Zweites gilt es, einen Blick auf die historische Forschung zu werfen: Welche Erkenntnisse sind zentral für das Verständnis des Reisekönigtums? Wie hat sich der Blick der Forschung auf das Reisekönigtum im Laufe der Zeit verändert?



Die Quellen

Urkunden, Chroniken, Biografien

Zentral für die Erforschung des Reisekönigtums ist die Erschließung des königlichen Itinerars. Was ist damit gemeint? Itinerare sind „Verzeichnisse der auf dem Weg des Königs vom Krönungsort zum Sterbeort sich findenden Stationen, mit Angabe der Aufenthaltsdaten“ (Müller-Mertens 1980, S. 15). Wichtig sei dabei vor allem, dass diese Itinerare nicht bereits im Mittelalter aufgezeichnet wurden, sondern die einzelnen Stationen durch Historiker erschlossen werden müssen (vgl. ebd.). Das ist nicht leicht, denn für viele Zeitabschnitte im Leben eines Königs fehlen entsprechende Quellen, die seinen Aufenthaltsort belegen können. Da die Geschichtswissenschaft hauptsächlich mit Schriftquellen arbeitet, ist sie darauf angewiesen, dass die Menschen der Zeit, die untersucht wird, auch entsprechende Aufzeichnungen hinterlassen haben. Um mit Bernd Schütte zu sprechen: „Was wir wissen, besteht nur aus Quellensplittern“ (Schütte 2015, S. 75).



Grundlage für die Erschließung eines Itinerars sind verschiedene Quellenarten. Von zentraler Bedeutung sind dafür die königlichen Urkunden. Als Urkunde bezeichnet man dabei „schriftl., unter Beobachtung bestimmter, nach Person, Ort, Zeit und Sache in wechselnden Formen aufgezeichnete Zeugnisse über rechtl. Vorgänge“ (Spiegel 1997, Sp. 1298). Auf ihrer Reise stellten mittelalterliche Könige fortwährend Urkunden aus, in denen sie beispielsweise die Schenkung eines gewissen Gebietes festhielten. Mit dem Rechtsakt, den die Urkunde bezeugt, werden standardmäßig auch der Ort und das Datum vermerkt, an dem die Urkunde ausgestellt wurde. Wenn man nun alle überlieferten Urkunden eines Königs zu Rate zieht, können daraus Datenpunkte gewonnen werden, die einen ersten Überblick darüber erlauben, wann sich der König wo aufgehalten haben muss.



Allerdings ist bei Urkunden auch eine gründliche Quellenkritik notwendig, da sie manchmal gefälscht wurden, um damit Rechtsansprüche geltend zu machen (vgl. Gawlik 1989, Sp. 249-251). Außerdem können die Angaben zu Ort und Datum mitunter vom tatsächlichen Aufenthaltsort und -zeitpunkt des Königs abweichen. Neben Fälschungen oder Schreibfehlern hat der Historiker Julius Ficker bereits im 19. Jahrhundert erkannt, dass die Produktion der königlichen Urkunden kein einzelnes Ereignis, sondern ein Prozess war, der über einen gewissen Zeitraum andauerte. Die Datierung der Urkunde kann sich also beispielsweise auf den Zeitpunkt beziehen, an dem das beurkundete Rechtsgeschäft stattgefunden hat. Allerdings kann die Urkunde ebenso auf den Zeitpunkt der Ausfertigung datiert werden. Dabei müssen zudem Orts- und Datumsangaben nicht einheitlich zugeordnet sein. Es kann also der Ort des beurkundeten Rechtsgeschäftes genannt sein, während das Datum auf die Ausfertigung bezogen ist (vgl. Ficker 1877/1878, S. 15, 44-48). Dies macht deutlich, dass für die quellenkritische Analyse der Königsurkunden als Grundlage für das Itinerar ein Verständnis der Verwaltungsabläufe innerhalb der königlichen Kanzlei nötig ist, sofern diese zu rekonstruieren sind.



Neben den Urkunden können auch Annalen oder Chroniken Auskunft über den Reiseweg des Königs geben. Sie sind entweder zeitgenössisch oder aus der Rückschau verfasst und berichten über Ereignisse, die den Verfassern als bemerkenswert erschienen (vgl. Schnith 1983, Sp. 1956-1960). Wenn also der König in einem Kloster Halt machte, kann dies unter Umständen notiert worden sein. Abgesehen davon, kommen auch Biografien als Quellengrundlage in Frage. Allerdings sind mittelalterliche Herrscherbiografien sehr selten und enthalten wenig konkrete Angaben dazu, wann der König an welchem Ort gewesen ist oder wie es ihm auf der Reise erging.



Mit der Sichtung der Königsurkunden zur Ermittlung des königlichen Itinerars ist aber nur ein erster Schritt getan. Die bisherigen quellenkritischen Überlegungen haben bereits deutlich gemacht, dass wir nur über einen Bruchteil der Herrschaftszeit eines Königs genaue Aufzeichnungen haben. Das bedeutet natürlich nicht, dass sich der König nur an diesen Orten aufgehalten hat. Daher müssen für die großen Zeiträume, über die uns keine Quellen überliefert sind, fundierte Überlegungen angestellt werden. Selbstverständlich ist der Forschung bewusst, dass „diese Überlegungen notwendig hypothetisch bleiben“ müssen und „man sich hüten [sollte] […] [sie] durch allzu gewagte Hypothesen zu belasten“ (Brühl 1989, S. 557).



Bei einer vorsichtigen und methodisch sauberen Analyse lassen sich aber Rückschlüsse auf weitere Aufenthaltsorte des Königs ziehen. Dazu sind Kenntnisse über die mittelalterlichen Wege, die verfügbaren Transportmittel und die daraus folgende Tagesreiseleistung (TRL) entscheidend. Dass dies nicht leicht ist, zeigt die gründliche Untersuchung von Pierre Fütterer aus dem Jahr 2016. Er macht deutlich, dass Tagesreiseleistungen abhängig vom Reisemittel, vom Weg, von der Jahreszeit beziehungsweise vom Wetter und von der Größe der Reisegesellschaft erheblich variieren können, und diese Faktoren für die Erstellung des Itinerars daher von großer Bedeutung sind (vgl. Fütterer 2016, S. 446-452).



Anhand des Itinerars lassen sich wichtige Rückschlüsse über die Herrschaftspraxis des Königs ziehen, sodass Müller-Mertens vom „feste[n] Gerippe der Reichsgeschichte“ (Müller-Mertens 1980, S. 17) spricht. Es treten Orte und Räume hervor, in denen sich der König oft aufgehalten hat, und Räume, in denen der König selten oder nie anwesend war. Zieht man nun noch hinzu, wer diejenigen sind, die besucht wurden und die vom König Urkunden erhielten, lassen sich Herrschaftsbeziehungen nachzeichnen (vgl. Brühl 1989, S. 559-566).



Editionen und Itinerarstudien

Diese Ausführungen zeigen, wie wichtig ein umfassendes Quellenstudium und eine gründliche Quellenkritik unter Berücksichtigung der historischen Hilfswissenschaften, wie beispielsweise der Diplomatik, für die Erforschung des Reisekönigtums sind. Neben großen allumfassenden Quelleneditionen und -verzeichnissen,[1] sind den Einzelfall betrachtende Itinerarstudien von besonderer Bedeutung für die Untersuchung des Reisekönigtums.



Grundlegend ist die zweibändige Arbeit von Julius Ficker aus dem Jahr 1877, der durch seine methodischen Überlegungen und Neuansätze entscheidend zu der Erforschung der Königsitinerare beigetragen hat (vgl. Ficker 1877/1878). In dieser Tradition steht auch die Arbeit von Eugen Kilian, der das „Itinerar Kaiser Heinrichs IV.“ 1886 veröffentlicht und ein Jahr zuvor als Dissertation an der Universität Heidelberg vorgelegt hat (vgl. Kilian 1886). Er beginnt bereits mit der Geburt Heinrichs im Jahr 1050 und schließt mit dessen Tod 1106, wobei er noch eine kurze Anmerkung zur Umbettung der Leiche im Jahr 1111 macht (vgl. Kilian 1886, S. 136). Diese Arbeit verweist zwar auch auf zugrundeliegende Quellen, ist aber vordergründig um eine narrative Darstellung der Aufenthaltsorte Heinrichs IV., gegliedert nach Jahresabschnitten, bemüht. Besonders hilfreich ist die „Tabellarische Übersicht des Itinerars“ auf den Seiten am Ende des Buches, in dem Datum und Aufenthaltsorte nebeneinander notiert sind (vgl. Kilian, S. 137-152).



Beispiel: Das Jahr 1065 – Heinrich IV. wird erwachsen

Ein anschauliches Beispiel für die Reisetätigkeit Heinrichs IV. ist das Jahr seiner Mündigkeit 1065. Er übernimmt als erwachsener Mann selbst die Regierungsgeschäfte. Mit dem Regierungsantritt eines römisch-deutschen Königs ging seit Heinrich II., der selbst an ältere Traditionen anknüpfte, üblicherweise der Umritt einher (vgl. Peyer 1964, S. 2). Dabei reist der König „durch die verschiedenen Stammesgebiete […] [zwecks, TT] der Entgegennahme der Huldigung, der Sicherung von Frieden und Recht und damit der Besitznahme vom ganzen Reichsgebiet und der Selbstdarstellung des Königtums“ (Peyer 1964, S. 1). In Kilians Itinerar werden für das Jahr 1065 zwanzig Aufenthalte erwähnt (vgl. Kilian 1886, S. 140). Überträgt man diese auf eine Karte, wird der Reiseweg gut erkennbar.



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Der Reiseweg Heinrichs IV. im Jahr 1065.



Im Frühjahr brach Heinrich IV. aus der Rhein-Main-Region nach Süden in das nördliche Bayern auf. Darüber gibt beispielsweise eine Urkunde Heinrichs IV. Auskunft, die seinen Aufenthalt in Regensburg für den 1. Mai 1065 dokumentiert. Im Rahmen seiner Aufgabe als Herrscher bestätigt der König darin bereits bestehende Rechte und Ansprüche des Klosters Echternach und privilegiert sie zudem, der an ihn gestellten Erwartung der Freigiebigkeit folgend, eigenständig einen Vogt zu wählen.[2]



Heinrich IV. verweilte hier einige Tage und hielt sich zwischen dem 15. bis zum 20. Mai in Augsburg auf (vgl. Kilian 1886, S. 140). Scheibelreiter geht davon aus, dass hier noch der Plan bestand, zur Kaiserkrönung nach Rom zu ziehen, was aber aus unbekannten Gründen verworfen worden sei. Zu diesem Zeitpunkt sei die Entscheidung gefallen, den Umritt anzutreten, um die politische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren (vgl. Scheibelreiter 1973, S. 11).



Heinrich IV. durchkreuzte daraufhin Schwaben in Richtung Westen nach Burgund, wo ihn die Fürsten ebenfalls zum König wählten und ihm huldigten. Von Basel aus wendete er sich gen Norden nach Oberlothringen und übernahm dort ebenfalls offiziell die Herrschaft. Von Trier aus kreuzte er im Sommer wieder die Rhein-Main-Region und begab sich für den Herbst in Richtung Norden nach Sachsen. Damit sei der Umritt an sich abgeschlossen gewesen (vgl. Scheibelreiter 1973, S. 12-14). Zwischen Frühjahr und Herbst hatte Heinrich IV. 1065 alle wichtigen Reichsteile besucht. Jetzt ging „die Reise fast ununterbrochen weiter, doch erfasste sie nicht mehr mit der gleichen Regelmäßigkeit […] alle Stammesgebiete“ (Peyer 1964, S. 1), sondern folgte den tagespolitischen Erfordernissen.



Die Forschung

Nach der Betrachtung der Quellen gilt es nun, in einem zweiten Schritt die historische Forschung zum Reisekönigtum zu betrachten. Hierzu sind zwei Fragen wichtig: Zum einen, welche zentralen Erkenntnisse bisher gewonnen worden sind, und zum anderen, wie sich der Blick auf und das Verständnis von Reisekönigtum in der Forschung gewandelt hat. Dabei wird deutlich werden, dass historische Forschung immer standortgebunden ist. Daher verändern sich auch die Fragen an die Vergangenheit. Das ist wichtig, denn so können neue Erkenntnisse gewonnen werden. Vergangene Ergebnisse werden bestätigt, erweitert oder korrigiert. Dies soll an drei Beispielen veranschaulicht werden.



Die Frage der Hauptstadt: Orte und Räume der Herrschaft

Wie zu Beginn angesprochen, ist unsere Gegenwart durch den Zusammenhang von Nationalstaat und Hauptstadt geprägt. Diese so selbstverständliche politische Ordnungsstruktur hat Einfluss auf die Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. So spricht der Historiker Hans Conrad Peyer in seinem wichtigen Aufsatz von 1964 über das Reisekönigtum von einer „eigenartigen historischen Erscheinung“ (Peyer 1964, S. 1).



Zwar gab es im römisch-deutschen Reich keine Hauptstadt, die Frage aber, welche Orte für die Herrschaft besonders wichtig waren und an welchen Orten beziehungsweise in welchen Gebieten besonders intensiv geherrscht wurde – und wo nicht –, bleibt aber bestehen. Die Antwort darauf beinhaltet zwei Teile: Einerseits gab es gewisse Ort, die für die Herrschaftspraxis des Reisekönigtums eine besondere Bedeutung hatten. Andererseits ergaben sich aus den Reisewegen und Aufenthaltsorten des Königs Herrschaftszentren und Gebiete, in denen die Königsherrschaft kaum bis gar nicht präsent war.



Vordergründig waren die Pfalzen Orte, von denen die Herrschaftsausübung des Königs besonders abhängig war. Sie gelten in der Forschung als „Säulen der Macht“ (Ehlers 2020). Über das ganze römisch-deutsche Reich verteilt bildeten sie wichtige Stützpunkte für den reisenden König und seinen Hof. Die Pfalzen lagen auf Reichsgut, also in Gebieten, die unmittelbar dem König gehörten und nicht durch andere Fürsten beherrscht wurden. Allgemein bestand eine Pfalz aus verschiedenen Gebäuden. Dazu gehörten Unterkünfte für den König und seinen Hof, ein größerer Saal und eine Kapelle. Hinzu kamen weitere Wirtschaftsgebäude und mitunter Befestigungsanlagen. Meistens waren Pfalzen als Repräsentativbauten angelegt, die die Würde und Autorität der Königsherrschaft zeigen sollten (vgl. Schulze 1992, S. 85).



Die Forschung weist eindringlich auf die erhebliche Bedeutung der Pfalzen für das Reisekönigtum hin: „Pfalzen […] waren gleichermaßen Folge und Voraussetzung der ambulanten Herrschaftspraxis im frühen und hohen Mittelalter“ (Ehlers / Grewe 2020a, S. 14). Dieses Netzwerk von Herrschaftsstandorten war essenziell, wenn der König seinen Verpflichtungen gerecht werden wollte. Die Zeitgenossen erwarteten, dass er bei wichtigen Angelegenheiten anwesend war. Blieb der König über einen längeren Zeitraum an einem Ort, wurde das zum Problem. Ihm wurde dann vorgeworfen, seine Herrschaftspflichten an anderen Orten zu missachten (vgl. Stieldorf 2009, S. 153).



Für Heinrich IV. waren neben den Pfalzen besonders die Bischofsstädte von Bedeutung (vgl. Peyer 1964, S. 3). Dies hing mit der sogenannten Gastung zusammen. Darunter ist die Pflicht zu verstehen, den König und seinen Hof mit Lebensmitteln zu versorgen. Vor den Saliern wurde dies fast ausschließlich durch die Pfalzen erledigt. Mit Heinrich IV., und auch schon durch seine Vorgänger, wurde die Gastung auch von Bischöfen in Anspruch genommen. Diese waren aufgrund von verhältnismäßig gut organisierten Wirtschaftsbetrieben bestens dazu geeignet und wurden oft gerade zu diesem Zweck durch den König mit entsprechenden Besitztümern beschenkt (vgl. Moraw 1993, S 28).



Es gab also konkrete Orte, die für das Reisekönigtum und den König von besonderer Bedeutung waren. Im Zusammenhang damit ergibt sich die Frage, welche Regionen besonders wichtig waren, welche „Nah- und Fernzonen der Herrschaft“ (Fütterer 2016, S. 423) sich ablesen lassen. Carlrichard Brühl weist anhand der Studie von Eckhard Müller-Mertens, der sich mit Kaiser Otto I. beschäftigt hat (vgl. Müller-Mertens 1980), darauf hin, dass die Identifikation von Herrschaftsschwerpunkten vom methodischen Zugang abhängt. Demnach würde es einen Unterschied machen, ob die Häufigkeit oder die Dauer der Aufenthalte als Maßstab diene (vgl. Brühl 1989, S. 560-565). Doch auch mit dieser Einschränkung lassen sich bereits durch die Betrachtung der Aufenthaltsorte Heinrichs IV. Kernräume und Fernzonen erkennen.



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Das Itinerar Königsitinerar Heinrichs IV. während seiner Herrschaft.



Auf der Karte des Königsitinerars Heinrichs IV. sind vier Schwerpunkte erkennbar: a) Das Rhein-Main-Gebiet, b) der Niederrhein um Köln und Aachen, c) das südliche Sachsen mit dem Zentrum Goslar und d) das nördliche Bayern um Regensburg und Augsburg. Die fünf am meisten frequentierten Orte sind Mainz und Regensburg mit jeweils 38, Goslar mit 33, Worms mit 24 und Speyer mit 20 Besuchen. Diese Ausformung hat verschiedene Gründe. Zunächst einmal war das Rhein-Main-Gebiet Stammsitz des Geschlechts der Salier, zu dem Heinrich IV gehörte.



Besonders die Städte Worms und Speyer hatten für sie eine besondere Bedeutung (vgl. Stieldorf 2009, S. 164). Im Speyerer Dom befindet sich die Grablege der Dynastie (vgl. Althoff 2006, S. 250). Köln als wirtschaftlicher Knotenpunkt und insbesondere Aachen als Krönungsort und Pfalz Karls des Großen hatten eine besondere sakrale Bedeutung für das Königtum (vgl. Stieldorf 2009, S. 163). Die sächsischen Gebiete haben die Salier von den Ottonen übernommen (vgl. Mayer 1941, S. 33-34). Goslar wurde zum Zentrum dieses Raumes. Die Tatsache, dass im sächsischen Raum vor allem südlich von Goslar so viele Orte durch den König besucht wurden, ist auch den militärischen Auseinandersetzungen zu geschuldet, die Heinrich IV. in diesem Gebiet geführt hat (vgl. Althoff 2006, S. 86-106). Die letzte Häufung der königlichen Aufenthalte in Regensburg und Augsburg liegt darin begründet, dass dies die wichtigsten Städte der Bayern waren (vgl. Scheibelreiter 1973, S. 10).



Reisekönigtum – Das Fehlen einer Hauptstadt?

Die Suche nach dem politischen, administrativen und kulturellen Zentrum des Reiches, das man üblicherweise mit einer Hauptstadt verbindet, hat viele Erkenntnisse über die Herrschaftspraxis der römisch-deutschen Könige und das politische System des Reiches erbracht.[3] Auch wenn das Reich keine Hauptstadt hatte, gab es erkennbare Kernräume, die sich im Laufe der Zeit wandelten. Die herrschaftlichen Funktionen, die heute durch Parlamente, Regierungen und die staatliche Exekutive ausgeübt werden, waren an den König gebunden. Ihre Wirkung entfalteten sie also dort, wo sich der König aufhielt.



Die Frage nach der Hauptstadt hängt eng mit der Interpretation des Reisekönigtums zusammen. Andrea Stieldorf hat dazu 2009 in einem Resümee folgende Feststellung gemacht: „Reiseherrschaft und Residenz werden gewöhnlich als gegensätzliche, einander ausschließende Herrschaftsformen betrachtet“ (Stieldorf 2009, S. 147). Dabei gelte Reiseherrschaft als etwas Rückständiges, das durch die vermeintlich moderne Hauptstadt abgelöst worden sei. Alternativ werde das Reisekönigtum im Versuch einer positiveren Bewertung als historische Grundlage des bundesrepublikanischen Föderalismus betrachtet. An beiden Versionen kritisiert sie, dass sie dieselbe teleologische Perspektive verträten. Die moderne Hauptstadt werde als Zielpunkt der historischen Entwicklung betrachtet. Auch wenn die Reihenfolge – Reisekönigtum, das sich allmählich zu festen Residenzen wandelte – unbestritten sei, könnten moderne Vorstellungen Hindernisse bei der Untersuchung der historischen Vergangenheit sein (vgl. Stieldorf 2009, S. 147-148). Die Zeitgenossen Heinrichs IV. wären sich nicht einmal darüber bewusst gewesen, dass ihnen nach dem Maßstab heutiger Historiker eine Hauptstadt fehle – obwohl sie durchaus historische und zeitgenössische Vorbilder gehabt hätten (vgl. Stieldorf 2009, S. 155).



Die Warnung von Stieldorf sollte nicht unterschätzt werden. Die Frage der Hauptstadt ist eng mit der Suche nach der deutschen Nation in der Vergangenheit verbunden. Das wird daran deutlich, dass Frankreich und Paris oder England und London intuitiv und selbstverständlich, auch in der langen Sicht auf die jeweilige nationale Vergangenheit, zusammengehören. Im unmittelbaren Nachgang der deutschen Wiedervereinigung 1993 erschien ein Sammelband unter dem Titel „Die Hauptstädte der Deutschen. Von der Kaiserpfalz in Aachen zum Regierungssitz Berlin“ (Schultz 1993b). Das Vorwort des Herausgebers Uwe Schultz beginnt mit dem Satz: „Das Land in der Mitte Europas hat die größten Schwierigkeiten mit seiner Mitte“ (Schulz 1993a, S. 7). Die Macht in Deutschland sei nach dem Kaisertum Karls des Großen und dessen enger Bindung an Aachen gespalten gewesen. Das mittelalterliche Reisekönigtum wird hierfür als Beispiel angeführt. Schulz kann dieser scheinbar negativen Erkenntnis aber etwas für die deutsche Identität sehr Erbauliches abgewinnen: „Das Land der Mitte ist bis heute das Land ohne selbstverständliche Mitte – es ist vielleicht sein größter Vorteil vor allen Ländern Europas“ (Schulz 1993a, S. 7). Denn so habe Deutschland das Problem Frankreichs oder Englands mit ihren politisch, ökonomisch und kulturell dominierenden Zentren und abgehängten Peripherien vermieden (vgl. Schulz 1993a, S. 7-8).



Der renommierte Mediävist Peter Moraw betont die machtpolitische Schwäche des römisch-deutschen Königs. Da er seinen politischen Einfluss in besonderem Maße persönlich vor Ort durchsetzen musste, blieben zwangsläufig Teile des Reiches außerhalb der Reichweite des Königs (vgl. Moraw 1993, S. 23). Für Heinrich IV. bedeuteten die politischen Konflikte seiner Regierungszeit auch eine Beschränkung seiner Bewegungsfreiheit. Das Reisekönigtum und das Fehlen einer Hauptstadt, in der sich eine moderne Bürokratie entwickeln konnte, habe dabei im Unterschied zu Frankreich und England eine starke Zentralgewalt in Deutschland auf lange Sicht unmöglich gemacht (vgl. Moraw 1993, S. 32).



Die Kritik an einer solchen teleologischen Betrachtungsweise des Reisekönigtums, die Stieldorf geäußert hat, ist berechtigt. Ihr Hinweis, dass Reiseherrschaft und Residenz nicht zwangsläufig einander ausschlössen, ist wichtig und weist den Weg zu einer anderen Interpretation (vgl. Stieldorf 2009, S. 148). Das besonders ausgeprägte und auch länger als anderenorts bestehende[4] Reisekönigtum des römisch-deutschen Königs ist in dieser nicht mehr ein Hindernis auf dem Weg zum modernen Staat. Stattdessen gehört es zu einem politischen System, das bis in die Frühe Neuzeit hinein als Alternative zum nationalstaatlichen Modell gesehen werden kann und deswegen heute so schwer zu greifen ist.



Das Reisekönigtum Heinrichs IV. im medialen Spiegel

Es ist eine große Herausforderung, mittelalterliche Geschichte einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies hat zwei Gründe: Einerseits bestehen bereits zahlreiche populärkulturelle Bilder, die ein scheinbar authentisches Mittelalter präsentieren. Andererseits unterscheidet sich die gesellschaftliche und politische Struktur des Mittelalters sehr von unserer Gegenwart. Insbesondere das Reisekönigtum stellt dabei ein Phänomen dar, das erklärungsbedürftig ist. In der deutschen Medienöffentlichkeit sind es vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender, die mithilfe von Dokumentationen versuchen, historische Zusammenhänge zu vermitteln und damit auch Bilder vom Mittelalter erzeugen.



Ein Beispiel hierfür ist die MDR-Dokumentation ›Heinrich IV. – Tyrann auf dem Thron‹ (Regie: Dirk Otto: Vgl. ›Heinrich IV. – Tyrann auf dem Thron‹, in: ›Geschichte Mitteldeutschlands‹ (Deutschland 2007; Idee: unbekannt) Staffel 9, Episode 3) aus dem Jahr 2007. Die Dokumentation verhandelt die Frage, ob der durch den Gang nach Canossa bekannte Kaiser ein schlimmer Tyrann war und deswegen von seinen Zeitgenossen als sittlich-moralische Zumutung empfunden wurde. Die Vorwürfe gehen von sexuellen Ausschweifungen über Gewalttätigkeit und Respektlosigkeit bis hin zur Frage, ob er möglicherweise die eigene Schwester vergewaltigt haben könnte. Das Geschehen wird neben einem Erzähler anhand von Spielszenen und Redebeiträgen von namhaften Historikern inszeniert. Dabei wird das Reisekönigtum an keiner Stelle erwähnt. Obwohl der Kaiser und Mitglieder seines Hofes abgebildet werden, wird nie deutlich, dass dieser Hof fortwährend auf der Reise war.



Die im folgenden Jahr 2008 erschienene Dokumentation ›Heinrich und der Papst‹ aus der großen Dokureihe ›Die Deutschen‹ des ZDF rückt den Investiturstreit und den Konflikt zwischen Kaiser und Papst in den Vordergrund (Regie: Christian Twente / Stephan Köster: ›Heinrich und der Papst‹, in: ›Die Deutschen‹ (Deutschland 2008; Idee: Guido Knopp / Peter Arens). Staffel 1, Folge 2.). Im Gegensatz zur Produktion des MDR wird das Reisekönigtum hier nicht nur erwähnt, sondern explizit erklärt und in den begleitenden Spielszenen auch gezeigt.



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Der Einzug der königlichen Reisegesellschaft in die Pfalz Goslar in der dokumentarischen Inszenierung. Regie: Christian Twente / Stephan Köster: ›Heinrich und der Papst‹, in: ›Die Deutschen‹ (Deutschland 2008; Idee: Guido Knopp / Peter Arens). Staffel 1, Folge 2), Min. 8:34.



Die erste Erwähnung findet in einer Sequenz von Minute 6:50 bis Minute 8:37 statt. Hier wird allgemein die Ausdehnung, Funktion und Struktur des römisch-deutschen Reiches erklärt. Das Reisekönigtum wird genauer ab Minute 8:30 angesprochen. Da es immer noch keinen festen Herrschaftssitz gebe, würde dort regiert werden, wo sich der König gerade aufhalte. Zu sehen ist ein Tross, der sich der Pfalz Goslar nähert. Die ambulante Herrschaft wird als grundlegende Herrschaftspraxis des Reiches definiert. Dass es im Reich keine Hauptstadt gegeben habe, wird als noch ausstehende Entwicklung beschrieben. Dies passt in das Narrativ der deutschen Nationalstaatswerdung über „die Mitte Europas“, das „Land, das lange braucht, um eins zu werden“, wie es zu Beginn jeder Folge der Dokureihe heißt (›Heinrich und der Papst‹, Min. 0:00-0:10).



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Handwerker, Soldaten und Vorräte als Teil der königlichen Reisegesellschaft in der dokumentarischen Inszenierung. Regie: Christian Twente / Stephan Köster: ›Heinrich und der Papst‹, in: ›Die Deutschen‹ (Deutschland 2008; Idee: Guido Knopp / Peter Arens). Staffel 1, Folge 2), Min. 14:20.



Ab Minute 14:00 wird das Reisekönigtum dann genauer thematisiert. Wie auch seine Vorgänger sei Heinrich IV. ein Reisekönig gewesen, der sein Leben lang durch das Reich geritten wäre. Dabei habe er eine Strecke von 120.000 km zurückgelegt, was dreimal um die Welt reiche. Begleitet worden sei er durch seinen Hofstaat, der aus ungefähr 2.000 Rittern, Handwerkern, Bediensteten und Schreibern bestanden habe. Die Pfalzen dienten als Netzwerk von Unterkünften. Die Reise sei beschwerlich gewesen, was durch einen Wagen, der scheinbar beschädigt ist, veranschaulicht wird. Versorgt worden sei der Hof durch die Bauern der Umgebung.



Der ökonomische Aspekt war für das Reisekönigtum bedeutsam. Erwirtschafteter Überschuss konnte nicht im erheblichen Maße über lange Strecken transportiert werden. Daher verbrauchte der königliche Hof die Vorräte vor Ort und zog dann weiter. Allerdings warnt die Forschung schon lange davor, diesen Zusammenhang zu überschätzen. Dagegen werden die politischen Funktionen des Reisekönigtums in den Vordergrund gestellt (vgl. Stieldorf 2009, S. 164-166; Mayer 1941, S. 31).



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Ein Bauer kann oder will die geforderte Abgabe zur Ernährung des reisenden Königs nicht leisten und gerät deswegen mit dem Eintreiber in einen Streit. Regie: Christian Twente / Stephan Köster: ›Heinrich und der Papst‹, in: ›Die Deutschen‹ (Deutschland 2008; Idee: Guido Knopp / Peter Arens). Staffel 1, Folge 2), Min. 14:45.



Eine Spielszene zeigt im Hintergrund, wie eine Reihe von Bauern Naturalien für den Königshof abgibt. Einer von ihnen kann oder will die Menge an geforderten Eiern nicht aufbringen und wird deswegen vom Eintreiber gerügt. Dem Zuschauer wird hier eine detaillierte und mit passenden Bildern gut veranschaulichte Erklärung des Reisekönigtums gegeben. Nachdem die politischen Zusammenhänge schon erklärt wurden, werden die Reisegesellschaft und die konkreten logistischen Herausforderungen sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umgebung thematisiert.



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Heinrich IV. wird in seinem Zelt auf seinem Lager liegend von einem Diener zugedeckt. Regie: Christian Twente / Stephan Köster: ›Heinrich und der Papst‹, in: ›Die Deutschen‹ (Deutschland 2008; Idee: Guido Knopp / Peter Arens). Staffel 1, Folge 2), Min. 15:39.



Darauf folgt eine Sequenz, in der sich Heinrich IV. in einem Zelt wäscht und dann von einem Bediensteten auf einem Lager zugedeckt wird. Der Erzähler weist auf die Gefahr der Erkrankung hin, die den König ständig bedroht habe. Medizinische Hilfe gegen Infektionen habe es nicht gegeben (›Heinrich und der Papst‹, Min. 15:05-15:40).



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Das Zeltlager Heinrichs IV. füllt eine große Wiese aus und Menschen gehen verschiedenen Tätigkeiten (Kochen, Pflege von Ausrüstung/Pferden, Kampftraining) nach. Regie: Christian Twente / Stephan Köster: ›Heinrich und der Papst‹, in: ›Die Deutschen‹ (Deutschland 2008; Idee: Guido Knopp / Peter Arens). Staffel 1, Folge 2), Min. 8:34.



Besonders gut gelungen ist die Sequenz ab Minute 19:30. Zu sehen ist ein geschäftiges Zeltlager auf einer großen Wiese. Während diese Bilder zu sehen sind, spricht der Erzähler vom „Hofe Heinrichs“ (›Heinrich und der Papst‹, Min. 19:30-19:31), sodass die mobile Natur des Hofes veranschaulicht wird. Damit ist für das Publikum sofort ersichtlich, dass der König nicht in seinem Schloss auf einem Thron sitzt.



In dieser Weise schafft es die Dokumentation ›Heinrich und der Papst‹ sehr gut, das Reisekönigtum zu erklären und an verschiedenen Stellen sinnvoll zu veranschaulichen. Das politische Tagesgeschäft hätte aber noch weiter in den Fokus rücken können. Beispielsweise wäre eine Szene, in der der König eine Urkunde in Auftrag gibt, sicher eine Bereicherung gewesen. Damit hätten auch die beteiligten Mitglieder des Hofes sowie der Prozess der Urkundenerstellung gezeigt werden können, da die Urkunden eine der zentralen Quellen für die historische Forschung darstellen.



Fazit

Heinrich IV. hat sein Reich bereist, um vor Ort seine Herrschaftspflichten wahrnehmen zu können. Dazu gehörten die Friedenswahrung, die Konfliktvermittlung und die Rechtsprechung. Die Fürsten des Reiches erwarteten von ihm, in die Herrschaft eingebunden zu werden. Als Quellengrundlage sind die königlichen Urkunden von zentraler Bedeutung. Aus den Angaben zu Ort und Zeit ihrer Ausstellung lässt sich nach einer kritischen Analyse das königliche Itinerar rekonstruieren. Anhand des Itinerars werden Fernzonen und Kernräume der königlichen Herrschaft sichtbar. Heinrich IV. hielt sich vordergründig in Sachsen um Goslar, am Niederrhein sowie im Rhein-Main-Gebiet und im nördlichen Bayern auf.



In der Forschung wurde das Reisekönigtum lange im Kontext einer Entwicklung zum modernen deutschen Nationalstaat gesehen. Das Fehlen einer Hauptstadt wurde als historischer Mangel empfunden, der erst im 19. Jahrhundert und dann endgültig mit der deutschen Wiedervereinigung behoben wurde. Dagegen kann es sich lohnen, das Reisekönigtum nicht als Defizit, sondern als Alternative zur nationalstaatlichen Perspektive zu sehen.



Die mediale Darstellung des Reisekönigtums variiert je nach Produktion. Als essenziell für die Konstruktion eines Bildes mittelalterlicher Königsherrschaft wird das Reisekönigtum nicht überall wahrgenommen. Dennoch gibt es gute Beispiele, wie das Reisekönigtum dem Publikum facettenreich nahegebracht werden kann. Dort wird deutlich, dass sich die mittelalterliche Lebenswirklichkeit sehr von populärkulturellen Vorstellungen unterschieden hat. Dennoch bleibt vordergründig das Fehlen einer Hauptstadt im Kopf, die für uns heute so selbstverständlich ist. Deswegen wäre es zu begrüßen, wenn neben den ökonomischen Aspekten die konkrete Herrschaftspraxis künftig mehr um Vordergrund stünde.



Die Zeitgenossen Heinrichs IV. haben sich über das Fehlen einer Hauptstadt nicht den Kopf zerbrochen. Vielleicht sollten wir ihrem Beispiel folgen und stattdessen die Vielfältigkeit mittelalterlicher Herrschaftsbeziehungen als interessanten und komplexen Teil der Vergangenheit würdigen.



Literaturverweise

[1] Beispielsweise die Regesta Imperii (RI) und die Monumenta Germaniae Historica (MGH).

[2] Vgl. RI III,2,3 n. 374 sowie MGH DD H IV. 1 n. 148

[3] Vgl. Berges 1952. Dieser Aufsatz ist ein gutes Beispiel dafür, dass trotz der Teleologie des modernen Staates mit seiner dazugehörigen Hauptstadt wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden können. Berges weist darauf hin, dass die fehlende Hauptstadt kein Defizit sei, sondern das Reich „vielmehr seinem Wesen nach keine Hauptstadt“ habe (S. 1).

[4] Vgl. Moraw 1993, S. 32. Moraw setzt die Ausformung von Hauptstädten in England und Frankreich mit der Niederlassung des königlichen Hofes und der Ansiedlung erster behördlicher Einrichtungen um 1200 an.



Literaturverzeichnis



Primärliteratur

Kilian 1886: Eugen Kilian, Itinerar Kaiser Heinrichs IV., Karlsruhe 1886.

MGH DD H IV. 1 n. 148.

RI III,2,3 n. 374.



Sekundärliteratur

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Medienverzeichnis

›Heinrich und der Papst‹, in: ›Die Deutschen‹ (Deutschland 2008; Idee: Guido Knopp / Peter Arens), Staffel 1, Folge 2.

›Die Deutschen‹ (Deutschland 2008; Idee: Guido Knopp / Peter Arens).

›Heinrich IV. – Tyrann auf dem Thron‹, in: ›Geschichte Mitteldeutschlands‹ (Deutschland 2007; Regie: Dirk Otto), Staffel 9, Episode 3.